Europäisches Bagatellverfahren

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat den Berichtsentwurf bezüglich der Verordnung zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen mit zahlreichen Änderungen angenommen. Ziel dieses Verfahrens ist es, Rechtsstreitigkeiten in Zivil- und Handelssachen, bei denen der Wert der Forderung 2000 ? nicht übersteigt, einfacher und schneller beizulegen. Im Gegensatz zum ursprünglichen Kommissionsvorschlag soll die Verordnung aufgrund der angenommenen Änderungen nur auf grenzüberschreitende Fälle anwendbar sein.

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