EU-Verordnung über Bagatellverfahren

Der Rat der EU-Justizminister der EU hat Vorschlag über die Verordnung zur Regelung des europäischen Bagatellverfahren
(„small claims“) beschlossen, mit dem Forderungen bis zu einer Höhe 2000 ? in anderen EU-Ländern leichter durchsetzbar und vollstreckbar werden sollen.

Mit der Verordnung, die mit Ausnahme von Dänemark in allen Mitgliedstaaten der EU Anwendung finden wird, wird mit Wirkung ab dem 01. Januar 2009 ein einheitliches europäisches Zivilverfahren für den grenzüberschreitenden Rechtsverkehr geschaffen. Künftig kann ein Kläger wählen, ob er wie bisher sein nationales Verfahrensrecht oder das neue Bagatellverfahren nutzen will. Das bisher notwendige Verfahren über die Vollstreckbarkeitserklärung wird nach der neuen Verordnung abgeschafft. Ein nach der neuen Verordnung ergangenes Urteil wird in Deutschland bei Vorliegen der Voraussetzungen regelmäßig mit der
Berufung anfechtbar sein.

Auf Streitigkeiten im Arbeits-, Erb- oder Unterhaltungsrecht sowie im ehelichen Güterrecht ist das europäische Bagatellverfahren nicht anwendbar.

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