Am 22. Dezember 2006 ist das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Mit dem Gesetz wird die EU-Richtlinie über die Versicherungsvermittlung umgesetzt. Das Gesetz unterwirft die bislang frei zugänglichen Berufe der Versicherungsvermittler und Versicherungsberater künftig einer Erlaubnis- und Registrierungspflicht. Dazu werden in der Gewerbeordnung Vorschriften über die Qualifikation von Vermittlern, eine Kundengeldsicherung, eine obligatorische Berufshaftpflichtversicherung sowie – in das Versicherungsvertragsgesetz – Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten gegenüber dem Kunden beim Abschluss eines Versicherungsvertrages eingeführt. Zuständig für die Erlaubniserteilung und Registrierung sind die Industrie- und Handelskammern.
Die IHK’s, die Versicherungsunternehmen und -vermittler haben fünf Monate Zeit zur Vorbereitung auf anstehenden Änderungen, da das Gesetz erst am 22. Mai 2007 in Kraft treten wird. Eine Verordnung zur Konkretisierung, insbesondere bezüglich der künftig vorgeschriebenen Sachkundeprüfung für Vermittler und das Registrierungsverfahren wird zeitgleich in Kraft treten.
Die neuen Beratungs- und Informationspflichten sollen helfen, dass der Verbraucher den Versicherungsschutz erhält, den er nachfragt und der in seiner persönlichen Situation notwendig ist; die Dokumentation der Beratung bringt Verbrauchern wie auch Vermittlern mehr Rechtssicherheit. Darüber hinaus wird der Vermittlermarkt in der Europäischen Union harmonisiert; die Voraussetzungen für eine grenzüberschreitende Vermittlungs- und Beratungstätigkeit werden erheblich vereinfacht.