Ist Zimt Medizin?

In einer jetzt bekannt gewordenen Entscheidung hat der Wettbewerbssenat des Oberlandesgerichts Hamm einem Anbieter aus Ostwestfalen untersagt, von ihm hergestellte Zimtkapseln als sogenannte diätetische Lebensmittel zu bewerben bzw. zu vertreiben, denn das angebotene Zimtpräparat sei kein diätetisches Lebensmittel, sondern es sei wegen seiner pharmakologischen Wirkung und seiner Zweckbestimmung gerade auch zur Linderung der Zuckerkrankheit als Arzneimittel zu qualifizieren, für das die nötige arzneimittelrechtliche Zulassung fehle. Bei dem Produkt handele es sich nicht um das allseits als Lebensmittel bekannte Gewürz Zimt, sondern um ein Präparat, das mit einer entsprechend hohen Dosis als spezielles Konzentrat zur Linderung der Zuckerkrankheit eingesetzt werden soll.

Merke: Zimt ist nicht gleich Zimt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das OLG hat die Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe zugelassen.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 07.08.2007 – 4 U 194/06

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