Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf zur Reform des Genossenschaftsrechts veröffentlicht, mit dem die Europäischen Genossenschaft oder Societas Cooperativa Europaea (SCE) in das deutsche Recht eingeführt werden soll. Die SCE ist eine neue Rechtsform nach europäischem Gemeinschaftsrecht. Sie tritt neben die Genossenschaft nach nationalem Recht. Grundlage sind zwei EU-Rechtsakte vom Sommer 2003: eine Verordnung, die unmittelbar in den Mitgliedstaten gilt, und eine Richtlinie über die Beteiligung der Arbeitnehmer, die bis August 2006 in nationales Recht umzusetzen ist. Die neue Rechtsform der Europäischen Genossenschaft soll Genossenschaften die grenzüberschreitende Betätigung erleichtern.
Um die Wettbewerbsfähigkeit der inländischen Genossenschaft gegenüber der SCE zu gewährleisten, sieht der Gesetzentwurf neben den Ausführungsvorschriften zum europäischen Recht eine Modernisierung des deutschen Genossenschaftsgesetzes vor:
- Die Gründung von Genossenschaften soll erleichtert und die allgemeinen Rahmenbedingungen gerade für kleine Genossenschaften verbessert werden. Zum Beispiel soll die Mindestmitgliederzahl von sieben auf drei abgesenkt werden. Die Rechtsform der Genossenschaft soll auch für soziale oder kulturelle Zwecke geöffnet werden. Besonders wichtig für kleine Genossenschaften ist die vorgesehene Ausnahme von der Prüfung des Jahresabschlusses bei Genossenschaften mit einer Bilanzsumme bis einer Million Euro.
- Ideen aus der im Aktienrecht geführten Corporate-Governance-Diskussion sollen auf die Genossenschaft übertragen werden. Dabei geht es z.B. um die Stärkung der Rolle des Aufsichtsrats durch Informationsrechte des einzelnen Aufsichtsratsmitglieds und um bessere Informationsversorgung und Einflussmöglichkeiten der Mitglieder.
- Die Kapitalbeschaffung und Kapitalerhaltung soll erleichtert werden: Hierfür soll zum Beispiel eine Sachgründung zugelassen werden, ein Mindestkapital eingeführt werden können, rein investierende Mitglieder zugelassen werden.