Gattungsbegriffe als Internet-Domain

Gattungsbegriffe sind als Domain-Namens stets beliebt, da sie hohe Besucherzahlen erwarten lassen. Problematisch war dies oft dann, wenn ein Unternehmen einen derartigen Gattungsbegriff auch als Marke benutzt. Hier hat der Bundesgerichtshof nun jedoch in einem Verfahren um die Domain „weltonline.de“ für Klarheit gesorgt, die der Axel-Springer-Verlag für seine Tageszeitung „Die Welt“ begehrte.

Dabei hat der BGH festgestellt, daß in der Registrierung eines Gattungsbegriffs als Domainname in der Regel keine sittenwidrige Schädigung liegt, auch wenn es naheliegt, daß ein Unternehmen diesen Domainnamen für seinen Internetauftritt verwenden könnte.

(BGH-Urteil vom 02.12.2004 – I ZR 207/01)

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