Unterhält der Ehegatte zu einem neuen Partner ein Verhältnis in dem zuvor ehelichen Haus, liegt eine unzumutbare Härte im Sinne des § 1565 Abs. 2 BGB vor.
Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluß vom 05.10.2004 -9 WF 111/04
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Unterhält der Ehegatte zu einem neuen Partner ein Verhältnis in dem zuvor ehelichen Haus, liegt eine unzumutbare Härte im Sinne des § 1565 Abs. 2 BGB vor.
Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluß vom 05.10.2004 -9 WF 111/04
Verzichtet ein bei Abschluß der Vereinbarung nicht erwerbsfähiger und nicht vermögender Ehegatte auf Unterhalt, was zur Folge hat, daß er zwangsläufig auf Sozialhilfeleistung angewiesen ist, verstößt diese Vereinbarung…
a) Überstundenvergütungen werden im Rahmen des Elternunterhalts nach den auch sonst im Unterhaltsrecht geltenden Maßstäben zum unterhaltsrelevanten Einkommen des einem Elternteil Unterhaltspflichtigen hinzugezählt. b) Zur Frage, wie der…