„Wirtschaftskriminelle zu milde bestraft“

Der Bundesgerichtshof beklagt nach einem Bericht der FAZ in dem noch nicht veröffentlichten Urteil zum Kölner Müllskandal, dass Wirtschafts- und Steuerstraftäter wegen zu geringer Personalausstattung der Justiz nicht mehr angemessen bestraft werden.

So beklage der BGH nach der Meldung der FAZ:

„Nach der Erfahrung des Senats kommt es bei einer Vielzahl von großen Wirtschaftsstrafverfahren dazu, dass eine dem Unrechtsgehalt… adäquate Bestrafung allein deswegen nicht erfolgen kann, weil für die gebotene Aufklärung derart komplexer Sachverhalte keine ausreichenden justiziellen Ressourcen zur Verfügung stehen.“

Dadurch vergehe von der Tat bis zum Prozess häufig zu viel Zeit´und nach den Regeln der Strafzumessung und der Europäischen Menschenrechtskonvention scheide dann die Verhängung mehrjähriger Freiheitsstrafen aus. Zumindest sei es den Gerichten deshalb nicht mehr möglich, eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung zu versagen. Wie die Zeitung weiter berichtet, warnten die Richter desweiteren davor, das Vertrauen der Bevölkerung in die „Unverbrüchlichkeit des Rechts“ durch „unangemessen milde Sanktionen“ zu erschüttern. Dem Anliegen des Gesetzgebers könne „im Bereich des überwiegend tatsächlich und rechtlich schwierigen Wirtschafts- und Steuerstrafrechts“ nur mit einer spürbaren Verstärkung der Justiz Rechnung getragen werden.

[gefunden im Handelsblatt]

Schreiben Sie einen Kommentar

Sie sind derzeit offline!