Europaweite Vernetzung der Strafregister

Die Strafregister der EU-Mitgliedstaaten werden künftig europaweit vernetzt. Die EU-Justizminister haben sich auf ihrer Sitzung heute in Luxemburg über einen Rahmenbeschlusses verständigt, in dem der Austausch von Verurteilungen aus dem Strafregister geregelt wird.

Ziel des Rahmenbeschlusses ist es, den Informationsaustausch zwischen den nationalen Strafregistern zu verbessern. Dazu wird kein neues zentrales Europäisches Strafregister geschaffen. Vielmehr werden künftig die nationalen Strafregister als Zentralstelle für den europaweiten Informationsaustausch dienen (in Deutschland: das Bundeszentralregister im Bundesamt für Justiz in Bonn).

Der Rahmenbeschluss verpflichtet die Mitgliedstaaten, strafrechtliche Verurteilungen von Staatsangehörigen anderer EU-Mitgliedstaaten deren Heimatstaat so schnell wie möglich mitzuteilen. Das Register des Heimatstaates muss die so erhaltenen Informationen als Zentralstelle in der EU aufbewahren. Nach der bisherigen Regelung des Rechtshilfeübereinkommens des Europarates von 1959 hatte eine solche Mitteilung nur einmal jährlich zu erfolgen, eine Aufbewahrungspflicht war nicht vorgesehen. Durch dieses neue System wird gewährleistet, dass das Strafregister des Heimatstaates einer Person über aktuelle und vollständige Informationen verfügt.

Zudem legt der Rahmenbeschluss fest, dass die nationalen Justizbehörden innerhalb einer Frist von 10 Tagen Auskünfte aus dem Strafregister anderer EU-Mitgliedstaaten erhalten können.

Mit dem Rahmenbeschluss ist der erste Schritt in Richtung eines elektronischen Austausches zwischen den nationalen Strafregistern getan. So legt der Rahmenbeschluss ein Format zum Datenaustausch fest, das in einem zweiten Schritt elektronisch umgesetzt werden soll. Ziel ist, den Informationsaustausch auf dem Papierweg durch einen elektronischen Austausch zu ersetzen, wie er bereits heute im Rahmen des Pilotprojekts zur Strafregistervernetzung funktioniert. Partnerstaaten dieses Pilotprojekts sind gegenwärtig neben Deutschland Frankreich, Belgien, Spanien, Luxemburg und die Tschechische Republik. Weitere EU-Mitgliedstaaten haben bereits Interesse an der Teilnahme bekundet.

Belgien hat überdies zugestimmt, seine Initiative vom 4. November 2004 in diesen Rahmenbeschluss einzubeziehen. Belgien strebte damals in Reaktion auf den Fall Fourniret einen besseren Schutz von Kindern gegen verurteilte Sexualstraftäter an und hat dazu einen Rahmenbeschluss betreffend die Anerkennung und Vollstreckung in der EU von Berufsverboten aufgrund von Verurteilungen wegen Sexualstraftaten gegen Kinder vor. Dieses Ziel greift nun der Rahmenbeschluss Strafregister auf. Bei Anträgen auf ein Führungszeugnis wird gewährleistet, dass eine vollständige Auskunft EU-weit zur Verfügung gestellt werden kann.

Der Rahmenbeschluss muss von den EU-Mitgliedstaaten noch förmlich angenommen werden, bevor er in Kraft tritt.

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