Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Gebäude auch dann zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird, wenn es der Steuerpflichtige nur zeitweilig bewohnt, sofern es ihm in der übrigen Zeit als Wohnung zur Verfügung steht.
Das Finanzgericht Münster hatte darüber zu entscheiden, ob Kosten für eine doppelte Haushaltsführung anerkannt werden können, wenn die Zweitwohnung näher am Familienwohnsitz als an der Arbeitsstätte liegt
Die Kläger sind Eheleute und wurden für die Streitjahre 2010 und 2011 zusammen… Weiterlesen
Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann für seinen Nebenwohnsitz am Studienort nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz und bestätigte damit seine bereits im Eilverfahren getroffene Entscheidung zur Zweitwohnungssteuer… Weiterlesen