… darauf muss man ja auch erst einmal kommen …
Bei Abmahnungen im Wettbewerbsrecht – hier wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung – kommt es immer auch darauf an, ab Abmahnender und Abmahner in einem Wettbewerbsverhältnis stehen.
Fehlt letzteres offensichtlich, so kann es… Weiterlesen
Nach Auffassung der Bundesregierung, die sich aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage aus dem Deutschen Bundestag ergibt, wird die im Bürgerlichen Gesetzbuch formulierte Musterwiderrufsbelehrung der Anforderung gerecht, die Rechte des Verbrauchers – unter anderem durch einen Hinweis auf den Fristbeginn – deutlich zu machen. Deshalb sehe sie die Musterwiderrufsbelehrung als wirksam an.
Anderer Ansicht sind in letzter Zeit allerdings mehrere Gerichte, so dass es sich für Gewerbetreibende dringend empfiehlt, die Musterwiderrufsbelehrung nicht unbesehen für ihren eigenen Versandshop zu übernehmen, sondern entsprechend der derzeitigen Rechtsprechung anzupassen. Weiterlesen