Treffen bei einem Verkehrsunfall eine Vorfahrtverletzung und eine überhöhte Geschwindigkeit des Vorfahrtberechtigten zusammen, so ist im Regelfall eine Mithaftung des Vorfahrtberechtigten von 1/3 angemessen, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit – wie hier – um ca. 25 bis 35 % überschritten wurde.… Weiterlesen
natürlich nur des Reimes wegen, richtigerweise entschwand natürlich die Fahrerlaubnis.
Eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Leipzig lehrt, daß man im Rahmen seines Junggesellenabschiedes (und grundsätzlich) lieber mit dem Taxi fahren sollte – egal, welche berauschenden Mittel man konsumiert.
Das Verwaltungsgericht… Weiterlesen