Vorfahrtverletzung : Geschwindigkeitsüberschreitung = 2/3 : 1/3
Treffen bei einem Verkehrsunfall eine Vorfahrtverletzung und eine überhöhte Geschwindigkeit des Vorfahrtberechtigten zusammen, so ist im Regelfall eine Mithaftung des Vorfahrtberechtigten von 1/3 angemessen, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit…