Behördlich angeordnete Tötung eines Hundes ohne rechtskräftig abgeschlossenes Klageverfahren
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Behörde nach Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes dessen Tötung anordnen. Ferner kann unter gewissen Voraussetzungen die sofortige Vollziehung behördlicher Massnahmen angeordnet werden. Nun…