Der Veranstalter einer Pauschalreise haftet nicht für Verletzungen, die ein Kunde bei dem Sturz im Duschbereich eines Hotels erleidet, wenn sich hierbei lediglich das allgemeine Lebensrisiko verwirklicht. Mit dieser Begründung hat das Landgericht Koblenz jetzt die Klage gegen einen Reiseveranstalter wegen eines Sturzes in der Dusche eines Hotels abgewiesen. Weiterlesen
Ein Reisebüro muß nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs seine Kunden nicht darauf hinweisen, daß die Möglichkeit besteht, das Risiko eines Reiseabbruchs oder eines Nichtantritts der Reise durch eine Versicherung abzusichern. Weiterlesen