Will ein Vermieter die Miete erhöhen, so muss sich die neue Miete u.A. an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren.
Für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete gilt nach § 558 Abs. 2 BGB:
„Die ortsübliche Vergleichsmiete wird gebildet aus den üblichen… Weiterlesen
Ein Vermieter von Wohnraum kann die Erhöhung der Miete – unter einer Reihe von Beschränkungen – nach § 558 Abs. 1 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete vom Mieter verlangen (abgesehen von Erhöhungen wegen Modernisierungen etc.).
Das Bundeskabinett hat sich nun… Weiterlesen