Wenn ein Beissvorfall mit einem Hund behauptet wird, ordnen Behörden häufig sehr schnell einen Leinen- und Maulkobzwang im Sofortvollzug an bis eine Begutachtung des Hundes durch einen Amtsveterinär erfolgt ist.
Das findet der betroffene Hundehalter naturgemäß nicht lustig.
Das Verwaltungsgericht… Weiterlesen
Kommt es zu einem Beißvorfall mit einem Hund, so kann die zuständige Behörde Sicherungsmaßnahmen unter Anordnung der sofortigen Vollziehung bis zur Begutachtung des Hundes anordnen, insbesondere einen Leinen- und Maulkorbzwang.
Darf sich diese Anordnung aber auf alle Lebensbereiche des Hunde… Weiterlesen
Nicht nur für Listenhunde, sondern auch für im Einzelfall gefährliche Hunde gilt in NRW (abgesehen von gewissen Befreiungstatbeständen) nach § 5 Abs. 2 LHundG ein Leinen- und Maulkorbzwang.
Soll es zu einem Beissvorfall gekommen sein, so kann die Behörde aufgrund… Weiterlesen
Nach § 12 Abs. 1 LHundG NRW gilt:
„Die zuständige Behörde kann die notwendigen Anordnungen treffen, um eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit, insbesondere Verstöße gegen Vorschriften dieses Gesetzes, abzuwehren.„
Kommt es zu einem Beissvorfall… Weiterlesen
Gegenüber Hundehaltern können u.A. aufgrund von Beissvorfällen oder anderen Verstössen z.B. gegen gesetzliche Vorgaben oder die Vorgaben kommunaler Satzungen Auflagen ausgesprochen werden.
Ultima ratio ist gegenüber einem Hundehalter die Wegnahme des gehaltenen Hundes und zugleich die Untersagung der Hundehaltung für… Weiterlesen
In landesrechtlichen Regelungen über die Haltung von Hunden gibt es die Möglichkeit, wegen gewisser Vorfälle einen Hund im Einzelfall als „gefährlichen Hund“ einzustufen (einen Überblick über die landesrechtlichen Regelungen finden Sie bei uns hier) – ohne, dass es sich… Weiterlesen
Ein Hundehalter kann die Aufsichtspflicht über seinen Hund nicht auf eine andere Person, auch nicht auf eine Tiertrainerin, übertragen, wenn er selber beim Führen des Hundes anwesend ist. Die Verantwortlichkeit für die Einhaltung der Pflichten nach § 5 Abs. 2… Weiterlesen
Jeder Hundehalter sollte seine Pflichten nach den einschlägigen Landeshundegesetzen (einen Überblick finden Sie bei uns hier) beachten. Hierzu zählen insbesondere auch die Pflicht zur Anzeige des Haltens eines großen oder gefährlichen Hundes und die Ablegung eventuell erforderlicher Sachkundenachweise.
Das… Weiterlesen
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte sich im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes mit der Frage der unwiderleglichen Gefährlichkeit eines als bissig geltenden Hundes nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 HuHV BB 2004 zu befassen.
In dem entschiedenen Fall hatte die Behörde… Weiterlesen