Für die außerordentliche fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses gilt nach § 543 BGB:
(1) Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere… Weiterlesen
Wir hatten in letzter Zeit schon über Entscheidungen zum Thema „Eigenbedarfskündigung“ berichtet (z.B. hier und hier).
Aber auch im Falle einer berechtigten Eigenbedarfskündigung kann sich der Mieter auf die sogenannte Härteklausel nach § 574 BGB beziehen:
(1) Der Mieter… Weiterlesen
Das Gesetz (§ 556b Abs. 1 BGB) sieht für Mietzahlungen vor:
„Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist.„
In Wohnraummietverträgen findet sich in… Weiterlesen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass schwerwiegende persönliche Härtegründe auf Seiten des Mieters im Einzelfall zur Folge haben können, dass ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung im Sinne des § 543 Abs. 1 Satz 2 BGB trotz einer erheblichen… Weiterlesen
Ein Vermieter kann nach § 573 BGB ein Mietverhältnis ordentlich kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat. Hierunter fällt nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 unter anderem der sogenannte „Eigenbedarf“, wenn nämlich
„der Vermieter die Räume als… Weiterlesen