WEG: Haftet der Erwerber für die Hausgeldschulden des Voreigentümers?
Nein, ein Erwerber von Wohnungseigentum haftet nicht für die Hausgeldschulden des Voreigentümers – trotz des Vorrechts der Wohnungseigentümergemeinschaft für Hausgeldrückstände in der Zwangsversteigerung (§ 10 Abs. 1 Nr.…