
Ausgleichsansprüche in der zweigliedrigen GbR
Bei einer zweigliedrigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bei der kein Gesell-schaftsvermögen mehr vorhanden ist, können die Gesellschafter Ausgleichsan-sprüche auch dann gegeneinander geltend machen, wenn Gesellschaftsver-bindlichkeiten offen sind.