Dividendenanspruch des beherrschenden Gesellschafters
Der Bundesfinanzhof hält auch weiterhin daran fest, dass ein beherrschender Gesellschafter Dividendenansprüche gegenüber der beherrschten Kapitalgesellschaft jedenfalls dann nicht schon vor Fassung des Gewinnverwendungsbeschlusses („phasengleich“) aktivieren kann, wenn…