Das Hessische Landessozialgericht urteilte, daß, wenn eine berufliche Tätigkeit eingestellt wird, weil die Gefahr der Verschlimmerung einer Berufskrankheit anders nicht beseitigt werden kann, der wirtschaftliche Nachteil durch Übergangsleistungen auszugleichen ist. Kann durch geeigneten Gehörschutz die Verschlimmerung einer Lärmschwerhörigkeit vermieden werden,… Weiterlesen