Wann ist eine Wohnung eine Wohnung?

Die Frage, ob mehr als zwei Wohnungen vorliegen, bestimmt sich im Rahmen der Bedarfsbewertung nach § 146 Abs. 5 BewG nach einem jetzt bekannt gewordenen Urteil des Bundesfinanzhofs nach dem Wohnungsbegriff, wie er für Zwecke der Einheitsbewertung des Grundvermögens bereits 1984 vom BFH entwickelt worden ist. Dies gilt unabhängig davon, wann das Gebäude bezugsfertig errichtet, aus- oder umgebaut worden ist.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 26. September 2007 – II R 74/05

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