Bei einer Personengesellschaft, die Eigentümerin eines Grundstücks ist, führt unter bestimmten Voraussetzungen auch die Übertragung des Gesellschaftsanteils eines Gesellschafters zu einer Grunderwerbsteuerpflicht. Erfolgt die Übertragung allerdings im Wege einer Schenkung, ist dies, wie der Bunderfinanzhof jetzt nochmals festgestellt hat, grunderwerbsteuerfrei.
Nach § 1 Abs. 2a GrEStG steuerbare Änderungen im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft sind insoweit nach § 3 Nr. 2 GrEStG steuerfrei, als sie auf einer schenkweisen Anteilsübertragung beruhen.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 12. Oktober 2006 – II R 79/05