Nach den derzeit vorliegenden Gesetzesentwürfen sollen – neben den Änderungen im Bereich der Einkommen- und der Umsatzsteuer noch folgende steuerliche Bestimmungen geändert werden:
Bei der Erbschaftsteuer:
- sofortiger Wegfall des Freibetrags und des Bewertungsabschlags für gewerblich geprägte Personengesellschaften (§ 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG)
- Einführung von Stundungs- und Erlassregeln für Betriebsvermögen bei einer Fortführung des Unternehmens über 10 Jahre sowie kompletter Wegfall der Erbschaftsteuer bei einer zehnjährigen Betriebsfortführung ab dem 1.1.2007
Bei der Grunderwerbsteuer:
- Übertragung der Steuersatzbestimmung auf die Bundesländer
Bei der Versicherungssteuer:
- Anhebung der Versicherungssteuer von 16% auf 19% ab dem 1.1.2007