Vermittler von Finanzprodukten – Versicherungen ausgenommen – müssen keine Umsatzsteuer zahlen. Das hat der Europäische Gerichtshof jetzt in einem vom Finanzgericht des Landes Brandenburg ausgelösten Vorlageverfahren klargestellt. Die Richter beendeten damit jahrelange Streitigkeiten zwischen den Finanzämtern und Fonds- und Kreditvermittlern.
Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, Urteil vom 21. Juni 2007 – C-453/05