EU-Mehrwertsteuerpaket

Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten hat das so genannte Mehrwertsteuerpaket verabschiedet. Es umfasst drei EU-Rechtsakte, die u.a. die Besteuerung von Dienstleistungen im „Mitgliedstaat des Verbrauchs“ festlegen, um Wettbewerbsverzerrungen aufgrund unterschiedlicher Steuersätze zu vermeiden. Des Weiteren werden Vereinfachungen im Umsatzsteuervergütungsverfahren und eine einzige Anlaufstelle für grenzüberschreitend tätige Unternehmen (kleiner One-Stop-Shop) geschaffen.

Sie sind derzeit offline!