Restschuldbefreiung trotz Steuerhinterziehung

Eine Steuerhinterziehung hindert nicht die Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren. Eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) ist, wie der Bundesfinanzhof jetzt ausdrücklich geurteilt hat, keine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung i.S. des § 302 Nr. 1 InsO, § 370 AO ist kein Schutzgesetz i.S. des § 823 Abs. 2 BGB.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 19. August 2008 – VII R 6/07

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