Verlängerung des DBA Vereinigte Arabische Emirate

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten (Abkommens vom 9. April 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Vermeidung der Doppelbesteue?rung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Belebung der wirtschaftlichen Beziehungen, BGBl. 1996 II S. 518) war zunächst auf 10 Jahre, bis zum 10. August 2006 befristet.

Entgegen einer Verlautbarung des Bundesfinanzministeriums vom April 2006, wonach das Doppelbesteuerungsabkommen nicht verlängert, sondern neu verhandelt werden soll, wurde das Abkommen nunmehr doch zunächst um zwei Jahre bis zum 9. August 2008 verlängert. Nach Mitteilung des Bundesfinanzministeriums wurde dabei der Delegation der VAE jedoch erklärt, dass das DBA über diese 2 Jahre hinaus in der vorliegenden Form nicht verlängert werden wird.

Es sei, so das BMF, nunmehr beabsichtigt, zügig mit Neuverhandlungen zu einem Doppelbesteu?erungsabkommen zu beginnen.

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