Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage

Auf einer internationalen Steuerkonferenz wird derzeit über eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) diskutiert.

Das Bundesfinanzministerium beschreibt die bisherigen Ergebnisse dieser Steuerkonferenz so:

Gemeinsame Strukturelemente

Die fachlichen Arbeiten zu den gemeinsamen Strukturelementen des steuerpflichtigen Unternehmensgewinns haben schon recht konkret Gestalt angenommen und sind weit fortgeschritten. Auf der Ebene von Experten-Arbeitsgruppen der EU-Kommission zur gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage, die seit dem Jahr 2005 regelmäßig tagen, wurden u. a. Eckpunkte für ein stimmiges und geschlossenes System erarbeitet. Zum Beispiel wurden in den Bereichen Abschreibungen und Rückstellungen Konzepte erarbeitet, die auf Konsensfähigkeit hoffen lassen. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppen sind auf der Homepage der EU-Kommission veröffentlicht.

Die Diskussion ist naturgemäß noch nicht abgeschlossen, ein gemeinsamer Weg scheint aber möglich. Auf der Konferenz hat sich als ein noch sehr umstrittener Punkt insbesondere die Frage herauskristallisiert, ob eine gemeinsame Bemessungsgrundlage als Option den Unternehmen zur Verfügung stehen soll, oder ob diese verpflichtend sein soll. Die EU-Kommission befürwortet in ihrer Mitteilung zur GKKB vom 2. Mai 2007 ein Wahlrecht zur GKKB. Eine Auffassung, die von vielen Experten – insbesondere von Vertretern der Steuerverwaltung sowie kleiner und mittlerer Unternehmen – aber nicht geteilt wird.

Internationale Aspekte, Konsolidierung & Aufteilung

Noch nicht so weit fortgeschritten sind nach Einschätzung der Experten die fachlichen Arbeiten beim zweiten Themenkomplex „Internationale Aspekte, Konsolidierung und Aufteilung“, was man auch deutlich an den Beiträgen und Diskussionen spüren konnte. Einigkeit bestand jedoch darüber, dass zunächst eine Definition für die Gruppe gefunden werden müsse. Hierdurch wird festgelegt, welche Teile eines Konzerns in den Konsolidierungskreis mit einzubeziehen sind. Ferner stand zur Debatte, ob eine Gruppe grundsätzlich als Einheit besteuert werden sollte oder ob in besonderen und einzeln festzulegenden Situationen eine isolierte steuerliche Behandlung besser geeignet wäre.

Die Konsolidierung macht es notwendig, die gemeinsame Bemessungsgrundlage nach einem einheitlichen Aufteilungsmechanismus auf die einzelnen Mitgliedstaaten zu verteilen. Hierbei handelt es sich um einen äußerst sensiblen Bereich mit weit reichenden Konsequenzen insbesondere für das Budget der einzelnen Mitgliedstaaten. Vor dem Hintergrund der Schlagwörter „Vermeidung ökonomischer Verzerrungen“ und „Aufkommenseffekte bei den Mitgliedstaaten“ sind hier noch viele Diskussionen auf politischer Ebene zu erwarten.

In diesem Zusammenhang sind die von mehreren Diskussionsteilnehmern eingebrachten Anregungen aus den langjährigen Erfahrungen in den USA und Kanada für die weitere Debatte von besonderem Wert.

Im Themenbereich der internationalen Aspekte wurden die folgenden Fragen diskutiert:

  • Ist eine gemeinsame konsolidierte Bemessungsgrundlage mit den Doppelbesteuerungsabkommen der Mitgliedstaaten mit Drittstaaten vereinbar; sind sie zu vereinheitlichen?
  • Wird die Problematik der Abwanderung von Steuersubstrat aus der EU in Drittstaaten verschärft? Ist ein einheitlicher Standard von Abwehrvorschriften erforderlich?

Es wurde darauf hingewiesen, dass eine gemeinsame konsolidierte Bemessungsgrundlage eine deutliche Abkehr von dem bisherigen Konsens des Fremdvergleichsgrundsatzes sei. Zwar wurde unterstrichen, dass ein Nebeneinander von unterschiedlichen Systemen denkbar ist, diese müssten dann aber reibungslos miteinander funktionieren können. Wegen dieser Fragestellungen war es besonders wertvoll, dass an der Konferenz auch Vertreter der OECD und Diskutanten aus Nicht-EU-Staaten mitgewirkt haben.

Administrative Aspekte

Die administrativen Schwierigkeiten, mit denen Unternehmen derzeit wegen der 27 unterschiedlichen Systeme in der EU konfrontiert sind, wurden anschaulich dargestellt. Auch hier könnte eine GKKB eine mögliche Antwort sein. Es wurden aber auch die Herausforderungen dargelegt, die sich als logische Konsequenz aus den in Panel 1 und Panel 2 diskutierten materiell-rechtlichen Grundlagen ergeben. Denn gemeinsame Regeln machen nur Sinn, wenn auch ihr Funktionieren in der Praxis gewährleistet ist. Die Bedürfnisse sowohl der Verwaltungs- als auch der Unternehmensseite wurden geschildert:

  • Ein gemeinsames Regelwerk muss praktikabel sein und gleichmäßig umgesetzt werden können;
  • Eine einheitliche Bemessungsgrundlage bedarf auch einheitlicher administrativer Regelungen;

Gemeinsame Rechtsgrundlagen brauchen ein zumindest verzahntes Verwaltungs- und Gerichtsverfahren in den Mitgliedstaaten. Von der Mehrheit der Diskutanten wurden die bestehenden Verfahren zur gegenseitigen Amtshilfe als nicht ausreichend beurteilt. Neue, angemessene Strukturen müssten gefunden werden. Die in der Konferenz erarbeiteten Eckpunkte und in der Diskussion aufgeworfenen Fragen bieten einen guten Überblick über die verschiedenen Aspekte und leisten dadurch für die weitere Diskussion einen wertvollen Beitrag.

Fazit:

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Internationale Steuerkonferenz in einer sehr konzentrierten Form die Komplexität der Materie aufgezeigt hat und somit ein wichtiger Schritt im Ringen um eine angemessene Gestaltung einer Europäischen Unternehmensbesteuerung im Binnenmarkt ist. Sie bot ein umfassendes Wissens- und Meinungsspektrum, auf das die KOM bei den Arbeiten an dem für 2008 angekündigten Legislativvorschlag zurückgreifen kann.

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