Eine Avalgebühr für eine Ausfallbürgschaft ist kein Entgelt für Dauerschulden i.S. von § 8 Nr. 1 GewStG.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 29. März 2007 – IV R 55/05
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Eine Avalgebühr für eine Ausfallbürgschaft ist kein Entgelt für Dauerschulden i.S. von § 8 Nr. 1 GewStG.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 29. März 2007 – IV R 55/05
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