Vereinfachte Kapitalherabsetzung und ihr betrieblicher Aufwand

In einem jetzt veröffentlichten Urteil musste sich der Bundesfinanzhof mit der Frage befassen, wie die bei einem Aktionär für den Aktienerwerb angefallenen Anschaffungskosten steuerlich zu behandeln sind, wenn die Aktien von der AG zumindest teilweise wieder eingezogen werden.

Der Bundesfinanzhof geht zunächst davon aus, dass die Bewertungseinheit der Beteiligung an einer Aktiengesellschaft die Einzelbewertung von Aktien nicht mehr ausschließt, sobald sie nicht mehr dazu bestimmt sind, eine dauernde Verbindung zu der AG herzustellen.

Bei einer vereinfachten Kapitalherabsetzung durch Einziehung unentgeltlich zur Verfügung gestellter Aktien gehen die anteiligen Buchwerte der von einem Aktionär zur Einziehung zur Verfügung gestellten Aktien mit deren Übergabe auf die dem Aktionär verbleibenden Aktien anteilig über, soweit die Einziehung bei diesen Aktien zu einem Zuwachs an Substanz führt.

Soweit die Einziehung der von dem Aktionär zur Verfügung gestellten Aktien bei den Aktien anderer Aktionäre zu einem Zuwachs an Substanz führt, ist der auf die eingezogenen Aktien entfallende anteilige Buchwert von dem Aktionär ergebniswirksam auszubuchen.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 10. August 2005 VIII R 26/03

Schreiben Sie einen Kommentar

Sie sind derzeit offline!