Überlassung eines Firmenfahrzeugs gegen Nutzungsentgelt in der Einkommensteuer

Der Bundesfinanzhof hat sich erneut mit der Frage beschäftigt, wie die Überlassung eines Firmenfahrzeugs bei Vereinbarung eines Nutzungsentgelts in der Einkommensteuer zu berücksichtigen ist.

Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung1 bestätigt (und damit eine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gegen ein Urteil des Finanzgerichts Münster vom 09.12.20152 zurückgewiesen), dass es nicht an einem geldwerten Vorteil i.S. der 1 %-Regelung (§ 8 Abs. 2 Sätze 2 bis 4 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG) fehlt, wenn der Arbeitnehmer das betriebliche Fahrzeug nicht unentgeltlich oder verbilligt, sondern nur ein gegen ein kostendeckendes Entgelt privat nutzen darf. Danach sind bei der 1 %-Regelung zur Ermittlung des privaten Nutzungsvorteils vereinbarungsgemäß tatsächlich gezahlte Nutzungsvergütungen von den nach § 8 Abs. 2 Sätze 2 und 3 EStG ermittelten Werten in Abzug zu bringen.

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 13.06.2016 – VI B 15/16

  1. BFH, Urteil vom 07.11.2006 – VI R 95/04 []
  2. FG Münster, Urteil vom 09.12.2015 – 13 K 4003/12 L []

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