Durch das Hochwasser im August 2005 sind in Teilen des Bundesgebietes beträchtliche Schäden entstanden. Das Bundesfinanzministerium hat nun in einem Schreiben die zur Unterstützung der Opfer getroffenen Verwaltungsregelungen zusammengefasst und im Bundessteuerblatt veröffentlicht. Dies betrifft sowohl die Behandlung von Spenden wie auch Erleichterungen für Betroffene Unternehmer und Arbeitnehmer. Die Hilfen gelten, soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, in der Zeit vom 20. August 2005 bis zum 28. Februar 2006.
BMF, Schreiben vom 06.09.2005 – IV C 4 – S 2223 – 175/05