Sonderabschreibung oder degressiv abschreiben?

Die Inanspruchnahme einer Sonderabschreibung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass für das betreffende Wirtschaftsgut in früheren Jahren eine AfA in fallenden Jahresbeträgen vorgenommen wurde.

Bundesfinanhof, Urteil vom 14. März 2006 – I R 83/05

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