Die EÜR kann ab 2017 nur noch elektronisch abgegeben werden

Das sollten alle Gewerbetreibende und alle, die eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellen müssen, beachten:

Steuerpflichtige, die ihren  Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, sind ab dem Veranlagungszeitraum 2017 dazu verpflichtet, für die Übermittlung der standardisierten Anlage EÜR nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz die Datenfernübertragung zu nutzen.

Die bisherige Regelung, nach der bei Betriebseinnahmen von weniger als 17.500 Euro die Abgabe einer formlosen Einnahmenüberschussrechnung als ausreichend angesehen worden ist, läuft damit aus.

So lautet ein aktuelle Mitteilung des Bundesfinanzministeriums. Gesetzliche Grundlage ist das Jahrersteuergesetz 2010.

 

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