Kündigung des DBA-Brasilien

Die Bundesregierung hat jetzt in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag zu den Auswirkungen der Kündigung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Brasilien geäußert. Danach haben sich zwar einzelne Vertreter deutscher Unternehmen in Brasilien kritisch zur Kündigung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) durch Deutschland geäußert, aber, die Kündigung vom 7. April 2005 habe, so die Bundesregierung, den Wirtschaftsverkehr zwischen beiden Ländern nicht wesentlich gestört.

Die brasilianische Steuerpolitik „unter Nichtanerkennung internationaler DBA-Standards“ dürfte nach Einschätzung der Bundesregierung zu negativen Wirkungen für den Standort Brasilien führen und dortige Investitionen unrentabel gestalten. Fachkräfte, die aus Bundesmitteln für Leistungen im Rahmen der Technischen Zusammenarbeit mit Brasilien bezahlt werden, seien auch künftig während ihres offiziellen Aufenthalts in dem Land von der Steuer befreit, heißt es in der Antwort. Wenn das Rahmenabkommen über die Technische Zusammenarbeit nicht anwendbar ist und die betroffenen Personen aus deutschen öffentlichen Kassen bezahlt werden, dann sind diese nach Auslaufen des Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland in der Regel beschränkt, in Brasilien dagegen unbeschränkt steuerpflichtig. Brasilien rechne als Wohnsitzstaat die in Deutschland gezahlten Steuern an.

Die DBA-Kündigung habe auch zur Folge, dass das zur Vermittlung deutscher Kultur entsandte Personal“ seit Anfang 2006 auch in Brasilien steuerpflichtig ist, heißt es in der Antwort. Brasilien rechne jedoch die in Deutschland gezahlte auf die in Brasilien zu zahlende Steuer an. Versuche, die doppelte Steuerpflicht durch eine separate Vereinbarung mit Brasilien zu verhindern, seien bislang fehlgeschlagen. Bei den deutschen Auslandsschulen mildere eine Härtefallregelung noch bis zum Jahresende die gröbsten Nachteile für das Personal ab. Das Goethe-Institut habe eine solche Regelung bislang nicht getroffen.

Wie die Regierung weiter mitteilt, schreibt das brasilianische Steuerrecht in bestimmten Fällen feste Gewinnmargen in Verrechnungspreisfällen vor, was dem Fremdvergleichsgrundsatz des DBA widersprochen habe. Ende der 90er-Jahre sei ein Konsultationsverfahren dazu gescheitert. Mit Argentinien, China und Indien gebe es vergleichbare Differenzen nicht. Deutschland erwarte nun ein Signal Brasiliens zu „substanziellen Verhandlungen“. Dabei werde das Bundesfinanzministerium ein modernes, ausgewogenes Abkommen anstreben, heißt es.

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