Doppelbesteuerungsabkommen mit Armenien – Update

Wir hatten hier darüber berichtet, dass die Bundesregierung den Entwruf eines Gesetzes zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung mit Armenien vorgelegt hat.

Der Finanzausschuss hat am 31.05.2017 dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29.06.2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Armenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen1 zugestimmt. Für den Vertrag, der das im Verhältnis zu Armenien immer noch anzuwendende Doppelbesteuerungsabkommen mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken aus dem Jahr 1981 ersetzen wird, stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Doppelbesteuerungen würden ein erhebliches Hindernis für Handel und Investitionen darstellen, begründet die Bundesregierung den Vertragsabschluss.

  1. BT-Drs. 18_11867 []

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