Änderungsbescheid und geänderte Ansichten

Bei Erlass eines Änderungsbescheides nach § 174 Abs. 4 AO (fehlerhafte Steuerfestsetzung in einem Rechtsbehelfsverfahren) ist das Finanzamt nicht an die im vorausgehenden Änderungsbescheid vertretene Rechtsauffassung gebunden. Sagt der BFH.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 21. August 2007 – I R 74/06

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