Mittlerweile kennt man ja viele Betrugsmaschen – auch viele, die explizit auf ältere Menschen abzielen.
Neu ist aber, dass eine angebliche Rechtsanwaltskanzlei, die tatsächlich – ebenso wie die dort angeblich tätigen Rechtsanwälte – nicht existiert, bundesweit wohl insbesondere an ältere Mitbürger Schreiben mit der „Ankündigung des gerichtlichen Vorpfändungsbeschlusses“ verschickt.
Die angebliche Rechtsanwaltskanzlei „Dr. Herzog & Partner“ hat sogar eine homepage mit einer Kölner Adresse. Die Betroffenen werden in Schreiben dieser nicht existenten Kanzlei aufgefordert, Zahlungen ins Ausland zu leisten.
Alle drei auf dem Briefbogen genannten angeblichen Rechtsanwälte „Dr. Klaus Herzog“, „Christiane Schilling“ und „Jur. Benedikt Ock“ sind keine zugelassenen Rechtsanwälte und auch nicht Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln. Auch die Homepage „www.kanzlei-herzog-partner.com“ zeigt nicht existierende Rechtsanwälte und verfügt zum Beispiel auch über kein Impressum.
Die Rechtsanwaltskammer Köln hat bei der Staatsanwaltschaft Köln Strafanzeige erstattet1.
Daher unser wichtiger Hinweis:
Jeder Bürger kann unter der Seite www.rechtsanwaltsregister.org nachprüfen, ob jemand, der sich als zugelassener Rechtsanwalt bezeichnet, auch Mitglied einer der regionalen Rechtsanwaltskammern im Bundesgebiet ist und damit als Rechtsanwalt tätig sein darf. Dieses bundeseinheitliche Anwaltsverzeichnis wird täglich von den 27 regionalen Rechtsanwaltskammern gepflegt.