Zu den Voraussetzungen, unter denen der Abbruch einer Zwillingsschwangerschaft aus den in § 218 a Abs. 2 und Abs. 3 StGB a.F. geregelten Indikationstatbeständen hätte gerechtfertigt sein können, so daß das Unterbleiben des Eingriffs aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers Grundlage eines Anspruchs der Eltern auf Ersatz des Unterhaltsaufwandes für eines der Kinder sein könnte, das mit Behinderungen auf die Welt kam.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.12.2001 – VI ZR 213/00