Die Bundesregierung kann keine Angaben über die Gesamtgewichtsmenge der Waren machen, die Passagiere an Flughäfen aufgrund der EU-Sicherheitsbestimmungen zurücklassen müssen. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag betont sie, die „fortbestehende Bedrohungslage und die technischen Möglichkeiten zur Detektion von Flüssigkeiten“ erlaubten derzeit keine Änderung der geltenden Rechtslage. Danach dürfen Passagiere nur maximal 100 Milliliter Flüssigkeiten mit an Bord nehmen.
Die Regierung verweist allerdings darauf, dass diese Flüssigkeiten, die nicht mitgenommen werden dürfen, nicht konfisziert oder in sonstiger Weise in öffentliche Verwahrung genommen werden dürften. Die Passagiere würden selbst entscheiden, wie damit verfahren werden soll – oft machten sie allerdings von der Möglichkeit Gebrauch, „diverse Gegenstände bei Gelegenheit der Kontrolle zu vernichten“. Man sehe keinen Bedarf für Änderungen des Haftungs- oder Zollrechts. Auf die Frage nach weiteren geplanten Sicherheitsmaßnahmen heißt es in der Antwort, eine Regelung zur Beschränkung der Handgepäcksgröße sei um ein Jahr bis Mai 2008 suspendiert worden, um „deren Sicherheitsgewinn noch einmal zu überprüfen“.