Zum 1. Mai ändern sich im Bußgeldkatalog eine Reihe von Regelsätzen. Insbesondere für Drängeln und notorisches Linksfahren gelten dann höhere Bußgelder. Auch sieht der neue Bußgeldkatalog vor, Fahrverbote bereits bei wesentlich geringeren Verkehrsverstößen als bisher zu verhängen.
Zu geringer Sicherheitsabstand
Bei der Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes zum vorausfahrenden Fahrzeug werden die Regelsätze von bisher maximal 150,- ? auf bis zu 250,- ? (und bis zu 4 Punkte) erhöht, Fahrverbote sind künftig bereits bei einem Abstand von weniger als 3/10 des halben Tachowertes bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h vorgesehen. Bei weniger als 2/10 des halben Tachowertes beträgt das Regelfahrverbot statt bisher einem nun zwei Monate, bei weniger als 1/10 des halben Tachowertes sogar drei Monate.
Bahnübergänge
Auch das nicht verkehrsgerechte Verhalten an Bahnübergängen, insbesondere das Umfahren von Schranken und das Missachten der Blinklichter, die das Überqueren des Bahnübergangs untersagen, wird ab Mai teuerer.
Sonntagsfahrverbot
Ein Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot kostet ab Mai für den Fahrer 40,- ?, für den Halter sogar 200,- ?.
Das Sonntagsfahrverbot gilt im Übrigen nicht nur, wie oftmals angenommen wird, für schwere LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, sondern kleinere LKW (einschließlich privater Kastenwagen und Pickups), sofern sie mit einem Anhänger unterwegs sind.