Wir hatten hier bereits darüber berichtet, daß mehrere Bundesländer die Bundesregierung gebeten haben, gesetzlich klarzustellen, dass Kinderlärm in der Regel keine schädliche Umwelteinwirkung im immissionsschutzrechtlichen Sinne darstellt.
Nun möchte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rahmen einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 17/967) wissen, ob die Zahl von Verfahren wegen Kinderlärms zugenommen hat.
In diesem Zusammenhang möchten die Grünen erfahren, wann die Regierung diesen Antrag umsetzen will und ob dafür gesetzlichen Vorschriften wie die Baunutzungsverordnung geändert werden sollen. Die Fraktion möchte außerdem Auskunft darüber, ob und inwieweit sich dieser Antrag von den Vorgaben des Koalitionsvertrages unterscheidet.
Warten wir die Ergebnisse ab….