Elektro-Müll

Seit diesem Wochenende dürfen ausrangierte elektrische und elektronische Geräte nicht mehr über die Mülltonne entsorgt werden, stattdessen sind ab jetzt die Kommunen zur kostenlosen Annahme der Geräte verpflichtet. Zwölf Monate nach Verkündung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) beginnt damit die letzte Stufe seiner praktischen Umsetzung.

Bei der Kontrolle, dass alle Hersteller und Importeure ihren Verpflichtungen nachkommen, gehen Staat und Wirtschaft gemeinsam neue Wege. So wacht das privatwirtschaftlich organisierte, jedoch mit behördlichen Befugnissen ausgestattete neutrale Register EAR unter Aufsicht des Umweltbundesamtes darüber, dass alle Hersteller und Importeure sich registrieren lassen und die Altgeräte bei den Kommunen ordnungsgemäß abholen.

Aufgrund der europaweit rapide steigenden Zahl der Elektrogeräte und des ebenso schnell wachsenden Bergs der ausrangierten Elektro- und Elektronikgeräte hatte die Europäische Kommission im Juni 2000 zwei Richtlinien erarbeitet, die seit Frühjahr 2003 in Kraft sind. In Deutschland umgesetzt wurden sie durch das ElektroG, das in mehren Stufen in Kraft trat. Durch dieses Gesetz wird die Produktverantwortung der Hersteller gestärkt und eine umweltverträgliche Wiederverwendung und Entsorgung der Elektrogeräte sichergestellt. Ziel ist die Vermeidung von Abfällen aus Elektro- und Elektronikgeräten sowie die Reduzierung der Abfallmenge durch Wiederverwendung.

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