Bundesrat warnt vor dem Aufbau zentralistischer Strukturen im Bereich der Sozialversicherung

Sowohl das Arzneimittelrecht als auch die Sozialversicherung und die Beteiligung der Krankenkassen ist ein ständiges Thema.

Nun hat sich auch der Bundesrat kritisch geäußert: Mit Blick auf die Änderungen im Arzneimittelrecht warnt er vor dem Aufbau zentralistischer Strukturen im Bereich der Sozialversicherung.

Zwar hat er die vom Bundestag beschlossenen Neuregelungen in seiner Sitzung vom 10.07.2009 gebilligt. In einer Entschließung äußert er jedoch Bedenken an der im Gesetz enthaltenen Tendenz zur Zentralisierung der Krankenkassen. Dabei kritisiert er insbesondere, dass Landeskrankenkassen künftig nicht nur der Kontrolle der Landesprüfungsämter und des Bundesrechungshofes, sondern auch der des Bundesversicherungsamtes unterliegen sollen. Nach Ansicht des Bundesrates sind die geplanten Vor-Ort-Prüfungen durch das Bundesversicherungsamt weder erforderlich noch mit dem föderalen Staatsaufbau Deutschlands vereinbar.

BR-Drucksache 571/09

Schreiben Sie einen Kommentar

Sie sind derzeit offline!