Anpassungen des Arzneimittelrechts an EU-Recht

Auch vor dem Arzneimittelrecht machen die europarechtlichen Vorschriften nicht Halt.

Das Arzneimittelgesetz soll an europäische Verordnungen über Kinderarzneimittel sowie über Arzneimittel für neuartige Therapien angepasst werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ (16/12256, 16/12677) billigte der Gesundheitsausschuss am Mittwochvormittag in modifizierter Form mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD.

Das Bundestagsplenum will sich am Donnerstagabend abschließend mit der Vorlage befassen, die zugleich eine Vielzahl weiterer Neuregelungen enthält. So sollen durch die Einführung eines Anwendungsverbots für bedenkliche Arzneimittel Strafbarkeitslücken geschlossen werden. Daneben sind ergänzende Regelungen zur Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen vorgesehen. Der Informationsaustausch mit Drittstaaten zur Abwehr und Verhütung von Arzneimittelrisiken soll erleichtert werden.

Zudem sollen ergänzende Regelungen zur Sozialpsychiatrievereinbarung sowie zur elektronischen Gesundheitskarte aufgenommen werden. Um Einbrüche in der sozialpsychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu vermeiden, soll eine „angemessene Vergütung der nichtärztlichen Leistungen von den Gesamtvertragspartnern vereinbart werden“ müssen. Auch soll das Praxispersonal von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten oder Apothekern die Befugnis erhalten, die Einwilligung von Versicherten zum Erheben und Nutzen ihrer Daten mittels der elektronischen Gesundheitskarte zu dokumentieren.

Mit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes soll ferner die Grundlage dafür geschaffen werden, dass das Umweltbundesamt künftig für bestimmte Amtshandlungen im Trinkwasserbereich Gebühren erheben kann. Zudem sollen dem Umweltbundesamt leichter weitere Aufgaben im Wasserbereich zugewiesen werden können. Darüber hinaus soll der Arzneimittel-Großhandel in den öffentlichen Versorgungsauftrag einbezogen werden. Einkaufsvorteile und Rabatte von pharmazeutischen Unternehmen für bestimmte Arzneimittel wie insbesondere Rabatte bei onkologischen Rezepturen sollen zur Entlastung der Beitragszahler an die Krankenkassen weitergeleitet werden müssen.

In der vom Ausschuss verabschiedeten Fassung wird außerdem die Kranken- und Altenpflegeausbildung für alle Bewerber mit einer abgeschlossen zehnjährigen Schulausbildung geöffnet. Damit soll angesichts der demographischen Entwicklung einem möglichen Fachkräftemangel im Pflegebereich entgegengewirkt werden.

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