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Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage

Erstellt von RA Schlosser am Mittwoch 12. Dezember 2007

Eine Fortsetzungsfeststellungsklage ist nicht zulässig, wenn der mit ihr angegriffene Verwaltungsakt sich schon vor der Klageerhebung erledigt hatte und die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts nicht Voraussetzung dafür ist, dass der Kläger einen effektiven Rechtsschutz erhält.

Urteil vom 26. September 2007 – I R 43/06

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