Veräußerungsgewinne
Erstellt von RA Schlosser am Freitag 30. September 2005
Ein Wahlrecht zwischen einer tarifbegünstigten Sofortbesteuerung eines Veräußerungsgewinnes und einer nichttarifbegünstigten Besteuerung nachträglicher Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei einer Zeitrente ist nur dann möglich,wenn die Zeitrente dem Veräußerer langfristig eine Versorgung verschafft.
FG Düsseldorf, Urteil vom 25.08.2005 – 15 K 2016/03 E