Vorbildfunktion der Regierung? – Ein klares NEIN!
Erstellt von RA Schlosser am 14. März 2010
Das fragt man sich unwillkürlich, wenn man folgende Mitteilung liest: Weiterlesen »
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Erstellt von RA Schlosser am 14. März 2010
Das fragt man sich unwillkürlich, wenn man folgende Mitteilung liest: Weiterlesen »
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Erstellt von RA Schlosser am 24. Februar 2010
Dank des – wie auch immer zu wertenden – Ankaufes der Daten von angeblichen Steuersündern seitens der Bundesregierung ist die Frage der Selbstanzeige ein überall diskutiertes Thema. Weiterlesen »
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Erstellt von RA Schlosser am 13. November 2008
Die strafbefreiende Erklärung nach dem StraBEG und die Selbstanzeige nach § 371 AO konnten wahlweise erfolgen; bei Rechtserheblichkeit der Wahl muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Voraussetzungen der strafbefreienden Erklärung nach Form und Inhalt vollständig erfüllt sind. Weiterlesen »
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Erstellt von RA Schlosser am 17. September 2008
Sie haben Steuern hinterzogen? Dann dürften Sie sich in guter Gesellschaft befinden, denn fast jeder Deutsche dürfte schon einmal beim Finanzamt „geschwindelt“ haben, angefangen vom verschwiegenen Konto in der Schweiz über den zu Bewirtungsspesen mutierten netten Abend mit ein paar Freunden bis hin zur falschen Kilometerangabe für die Fahrt zum Arbeitsplatz. Weiterlesen »
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Erstellt von RA Schlosser am 21. November 2007
Strafbefreiung nach dem StraBEG tritt nicht ein, wenn vor Eingang der strafbefreienden Erklärung ein Amtsträger der Finanzbehörde in erkennbarer, ernsthafter Absicht der angeordneten steuerlichen Prüfung erschienen ist; diese Sperrwirkung des § 7 StraBEG erfordert nach Ansicht des Bundesfinanzhof und entgegen der bisherigen Auffassung des Bundesfinanzministeriums nicht auch den tatsächlichen Beginn von Ermittlungsmaßnahmen. Weiterlesen »
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Erstellt von RA Schlosser am 21. November 2007
Die strafbefreiende Erklärung nach dem StraBEG und die Selbstanzeige nach § 371 AO konnten wahlweise erfolgen; bei Rechtserheblichkeit der Wahl muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Voraussetzungen der strafbefreienden Erklärung nach Form und Inhalt vollständig erfüllt sind. Weiterlesen »
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Erstellt von RA Schlosser am 19. September 2007
Ist eine Steueranmeldung entgegen der gesetzlichen Anordnung nicht eigenhändig unterschrieben, ist sie unwirksam, steht deshalb einer Steuerfestsetzung nicht gleich und führt mit ihrem Eingang bei der Finanzbehörde nicht zum Beginn der Einspruchsfrist. Dies gilt auch für die strafbefreiende Erklärung nach dem StraBEG.
Wenn die Finanzverwaltung eine strafbefreiende Erklärung trotz fehlender –aber innerhalb einer vom FA gesetzten Frist nachgeholter– Unterschrift allgemein als von Anfang an wirksam behandelt, so kann dies ohne Rechtsgrundlage jedenfalls nicht zu Lasten des Erklärenden die Einspruchsfrist auslösen. Weiterlesen »
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