Schlosser Aktuell

Informationen aus Recht und Steuern

Geschenkt, geerbt, versteuert

Erstellt von RA Schlosser am 7. September 2011

Hat ein Ehepartner zu Gunsten des anderen Ehepartners eine Rentenversicherung dergestalt abgeschlossen, dass er von einem ihm allein gehörenden Konto den vereinbarten Einmalbetrag an die Versicherung überweist, und später den Ehepartner (zu dessen Gunsten die Versicherung abgeschlossen wurde) beerbt, so fällt trotzdem Erbschaftssteuer an, hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden. Weiterlesen »

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Rentenversicherung: Nachschlag durch den Bund

Erstellt von RA Schlosser am 26. November 2009

Wie aktuell bekannt wurde, zahlt der Bund noch einmal so richtig an die Rentenversicherungen:

Zum einen hat der Bundesfinanzminister einer überplanmäßigen Ausgabe bis zur Höhe von 43 Millionen Euro als Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung in den neuen Ländern (einschließlich ehemaliges Ost-Berlin) zugestimmt, wie aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (BT-Drs. 17/49) hervorgeht. Der voraussichtliche Mehrbedarf ergibt sich aus gestiegenen Rentenausgaben in den neuen Ländern, heißt es weiter. Weiterlesen »

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Pfändungsschutz für Kapitallebensversicherung

Erstellt von RA Schlosser am 8. Oktober 2007

Eine Kapitallebensversicherung ist nicht deshalb unpfändbar, weil dem Versicherungsnehmer nach den Versicherungsbedingungen das Recht eingeräumt ist, statt einer fälligen Kapitalleistung eine Versorgungsrente zu wählen. Weiterlesen »

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Die ersten Berufsjahre in der Rentenversicherung

Erstellt von RA Schlosser am 29. März 2007

Um die zu Beginn des Berufslebens eines Versicherten in der Regel niedrigen Verdienste in der gesetzlichen Rentenversicherung angemessen auszugleichen, sah das Rentenreformgesetz von 1992 eine besondere Regelung vor: Danach wurden die ersten vier Berufsjahre eines Versicherten, die vor seinem vollendeten 25. Lebensjahr lagen, als Pflichtbeitragszeiten bei der Rentenberechnung insoweit besonders berücksichtigt, als diese Zeiten mit mindestens 90 Prozent des allgemeinen Durchschnittsverdienstes aller Versicherten in die Berechnung einflossen. Nach dem Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz von 1996 werden seit dem 1. Januar 1997 grundsätzlich nur noch drei Jahre mit Pflichtbeitragszeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres pauschal berücksichtigt. Diese Zeiten fließen nunmehr mit einem Wert von 75 Prozent des Wertes, der sich für alle individuellen Anrechnungszeiten des Versicherten aus seinem ganzen Berufsleben ergibt, in die Berechnung der Rente ein. Jedoch werden maximal 75 Prozent des allgemeinen Durchschnittsverdienstes aller Versicherten berücksichtigt. Weiterlesen »

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